Teilnahmeregeln des NABU Kaiserslautern wegen Corona

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Teilnahmeregeln des NABU Kaiserslautern wegen Corona

Regeln für 2G+ in RLP seit dem 14.01.2022
Regeln für 2G+ in RLP seit dem 14.01.2022
Mehr Impfen und Boostern, mehr Testen und Kontaktbeschränkungen, um Infektionen wirksam zu reduzieren

Grundsätzlich und selbstverständlich gelten für alle Veranstaltungen des NABU Kaiserslautern und Umgebung die gesetzlichen Regeln des Landes Rheinland-Pfalz und gegebenenfalls verschärfende Regeln der Stadt oder des Landkreises Kaiserslautern.

Dem NABU oder seinen Partnern als Veranstalter ist es darüberhinaus gestattet strengere Vorgaben als Vorraussetzung zur Teilnahme festzulegen.

Der NABU Kaiserslautern und Umgebung setzt als Bedingung für die Teilnahme auch im öffentlichen Freiraum die 2G+-Regel!

Seit dem 28. Dezember 2021 sind Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen im öffentlichen Raum nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt.

Der NABU Kaiserslautern ist Mitglied beim „Bündnis für ein solidarisches Miteinander in der Corona-Pandemie“ in Kaiserslautern: „Petition für demo­kratische Werte und ein soli­dari­sches Mit­einander“.

 

Hier kommen Sie zu den aktuellen Corona-Regeln für Rheinland-Pfalz

Corona-Regeln für Rheinland-Pfalz seit dem 14.01.2022

Mehr Impfen und Boostern, mehr Testen und Kontaktbeschränkungen, um Infektionen wirksam zu reduzieren

Die hochansteckende Omikron-Variante ist auch in Rheinland-Pfalz vorherrschend. Boostern und Impfen, Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte und weitere Schutzmaßnahmen bleiben daher sehr wichtig. Wir müssen die Infektionszahlen senken, um unser gesamtes Gesundheitssystem zu entlasten und eine Überlastung kritischer Infrastrukturen zu vermeiden. Daher gilt in Innenräumen für Erwachsene weiterhin die 2G-Plus-Regel. Das heißt: Der Zugang zu vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist nur für Personen zulässig, die genesen oder geimpft sind und zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen können.

Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personen:

  • Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben
  • Personen, die vor weniger als drei Monaten die Zweitimpfung erhalten haben
  • Personen, die seit weniger als drei Monaten nach einer Infektion genesen sind
  • Personen, die doppelt geimpft nach einer Infektion wieder genesen sind

Im Außenbereich gilt die 2G-Regelung (Anmerkung für den NABU KL: bei unseren Veranstaltungen gilt auch im Außenbereich die 2G-Plus-Regel!). Ausnahmen von diesen Regeln gibt es für Kinder unter 12 Jahren, die keinen Test benötigen, sowie für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Für Letztere gilt die 3G-Regel.

Ab dem 28. Dezember 2021 ist für geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit bis zu höchstens zehn Personen gestattet. Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleiben bei der Ermittlung der Personenanzahl insgesamt außer Betracht. Sowie eine nicht-immunisierte Person hinzukommt, gelten bei einem Treffen zwischen nicht-immunisierten und immunisierten Personen im öffentlichen Raum die Kontaktbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen: Das Treffen ist auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.

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