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Bau AG untersagt Balkonkraftwerke

– unverständliche Entscheidung gegen Mieter und Klimaschutz
Am 16.08.2023 hat das Bundeskabinett einen Beschluss zur Erleichterung des Zubaus von Balkonkraftwerken beschlossen. Mit einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer Gesetze will die Bundesregierung den Ausbau von Photovoltaikanlagen stärker fördern.
Der Beschluss sieht unter anderem eine einfachere Anmeldung von Balkonkraftwerken vor, die künftig bis zu 800 Watt ins Stromnetz einspeisen dürfen. Leistungsbegrenzten Solaranlagen sollen zukünftig mit weniger Bürokratie an Balkonen aufgehängt werden können. Vermieter sollen aufgrund der Privilegierung im Rahmen der Energiewende diesen Anlagen die Genehmigung nicht mehr verweigern können. Das Gesetz soll 2024 in Kraft treten. Der parallele Entwurf des Bundesjustizministeriums, der den Anspruch auf Installation eines Steckersolargerätes für Mieter und Wohnungseigentümer einführt, wird nach Angaben eines Sprechers voraussichtlich Ende September 2023 vom Kabinett beschlossen. Der Bundestag muss beiden Entwürfen, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen, noch zustimmen.
Und genau in dieser Zeit untersagt die Bau AG als 100% kommunales Unternehmen der Stadt Kaiserslautern einer Mieterin ohne nachvollziehbare Erklärung die angefragte Installation eines Balkonkraftwerks.
Mitteilung der Bau AG an eine Mieterin vom 23.05.2023: „PV- Anlagen für Balkone werden von uns aus Sicherheitsgründen, Befestigung-technischen Gründen, sowie ästhetischen Gründen nicht genehmigt.“
Und auf Nachfrage des NABU Kaiserslautern am 07.08.2023: „Die wenigen Anfragen an Montagen von Balkon-PV-Anlagen, werden aus dieser, dafür zuständigen Abteilung, aus mehreren Gründen abgelehnt.“
- Es geht um eine Entscheidung der Bau AG gegenüber Ihren Mietern und um sachliche Gründe.
- Es geht darum den Mietern die Möglichkeit zur eigenen Beteiligung an der Energiewende, der Gewinnung regenerativer Energie zu gestatten.
- Es geht um die Möglichkeit der Mieter zur Einsparung von Energiekosten, zur Teilhabe an regionaler Wertschöpfung.
- Es geht daher auch um die Schaffung von Akzeptanz zur Energiewende, gerade auch bei Mietern im sozialen Wohnungsmarkt.
- Es geht darum, alle Möglichkeiten für eine schnelle Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase bei der Energieerzeugung zu nutzen.
- Und es geht auch um die Vorbildwirkung der Bau AG als großem, kommunalem Akteur.
Die grundsätzliche Ablehnung der Bau AG, gerade als kommunales Wohnungsunternehmen, ist nicht nachvollziehbar, nicht zeitgemäß und in Bezug auf den Klimaschutz und die Energiewende und für die Mieter völlig verkehrt!
Weitere Informationen zur bisherigen Kommunikation zwischen der Bau AG und dem Vorsitzenden des NABU Kaiserslautern und Umgebung hierzu finden Sie auf der Homepage des NABU Kaiserslautern unter Aktuelles/Stellungnahmen.
230817_NABU-KL_zu_Bau_AG_untersagt_Balkonkraftwerke.pdf (191,8 KiB)
Die direkte Kommunikation ist leider inzwischen so festgefahren, dass ein weiterer Austausch zwischen dem NABU-Vorstand und dem Vorstand der Bau AG wenig erfolgversprechend erscheint.
Wir bitten alle um Unterstützung, um die Bau AG zu einer besseren Entscheidung zu bewegen.
Offene Mitteilung des NABU KL am 17.08.2023, 14:45 Uhr:
230817_NABU-KL_zu_Bau_AG_untersagt_Balkonkraftwerke.pdf (191,8 KiB)
Aktualisierung vom 17.08.23, 15:33 Uhr:
Kurze Zeit nach dem Versenden der offenen Kritik und der Bitte an einen größeren Verteiler (Aufsichtsrat der Bau AG, Politik in Kaiserslautern, Medien und weitere Organisationen) um Unterstützung, bekamen wir ein Gesprächsangebot des Vorstands der Bau AG.
Wir werden das Gesprächsangebot selbstverständlich gerne annehmen und weiter darauf hinarbeiten, dass Balkonkraftwerke bei der Bau AG nicht grundsätzlich abgelehnt werden.