Naturschutz­ver­bän­de leh­nen Er­wei­te­rung des IG-Nord nach Stock­born ab

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Naturschutz­ver­bän­de leh­nen Er­wei­te­rung des IG-Nord nach Stock­born ab

im ROP angedachte Erweiterung des IG-Nord in Richtung Stockborn
im ROP angedachte Erweiterung des IG-Nord in Richtung Stockborn

Regionaler Raumordnungsplan (ROP) IV Westpfalz, 3. Teilfortschreibung (Entwurf)
(öffentliche Auslegung gemäß § 6 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes)

Gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände
· Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.
· NABU Naturschutzbund Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.
· Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e. V. (GNOR)
· POLLICHIA - Verein für Naturforschung und Landespflege e. V.
· Landesverband der NaturFreunde Rheinland-Pfalz
· Landesjagdverband Rheinland-Pfalz

 

Die unterzeichnenden Naturschutzverbände lehnen Planung, diese Fläche als „kommunales gewerbliches Entwicklungspotential“ auszuweisen, nachdrücklich ab!

  • Auf dieser Fläche befinden sich zwei Fließgewässer (Eimerbach und Kohlbach), von denen mindestens 30 Meter Abstand gehalten werden sollte.
  • Diese Fläche ist Teil eines regionalen Biotopverbunds, der frei von Bebauung gehalten werden muss. Eine Bebauung würde eine massive Barrierewirkung für wandernde Wildtiere darstellen.
  • Teile der Flächen sind im FNP 2025 mit T-Bänderung ( = Umgrenzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft) versehen und müssen frei von Bebauung gehalten werden.
  • Eine sinnvolle Verkehrserschließung ist unsererseits nicht erkennbar.
  • Bestehende Ausgleichsflächen sind betroffen oder werden eingeschlossen, was die Wertigkeit der Ausgleichsflächen mindert oder gar zunichtemacht. Vermutlich wäre die Funktion nicht mehr gegeben und die jetzigen Ausgleichsflächen würden trotz erhöhtem Ausgleich ebenfalls als Industrie-/Gewerbeflächen genutzt werden.
  • Der mehrfache Ausgleich wäre in der Nähe des neuen Eingriffs und des ursprünglichen Eingriffs wohl nicht angemessen realisierbar.
  • Eine Verlagerung des Ausgleichs in den Landkreis lehnen wir ab.
  • Die Planungs- und Verwaltungskosten für den Ausgleich würden in unnötiger Höhe vom Bürger zu finanzieren sein.
  • Die Bebauung liegt auf beziehungsweise direkt östlich der Kuppe und würde das Landschaftsbild beim Blick von Osten (vom Lautertal) gravierend beeinträchtigen.
  • Die Planung rückt das Industriegebiet zu dicht an den Ortsteil Stockborn.
  • Die Flächen des IG Nord und der Erweiterung erreichen bereits jetzt eine Gesamtgröße, die nicht noch größer gemacht werden sollte.

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