Projektbericht
Stellungnahme zum LEP IV - Ausbau der Windenergie

Stellungnahme vom 29.12.2012 zum Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) Kap. 5.2.1. Erneuerbare Energien, 2. Anhörung
Grundsätzliche Bemerkungen und Zusammenfassung
Wir begrüßen das Ziel der Landesregierung bis 2030 bilanziell 100% des Strombedarfs von Rheinland-Pfalz aus regenerativen Energien auf der Fläche von Rheinland-Pfalz zu erzeugen. Aktuell wird dafür von einer überwiegenden Erzeugung durch Windenergie ausgegangen und eine Verfünffachung der aktuellen Windenergie für notwendig erachtet. Dafür wird ein notwendiger Flächenbedarf von ca. 2% der Landesfläche erwartet.
Die Auswahl dieser 2% der Landesfläche, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit dieser Auswahl für die Bevölkerung und die Art der Umsetzung darauf halten wir für ein wesentliches Kriterium für die Akzeptanz und für den Erfolg eines schnellstmöglichen Wechsels zu 100% Erneuerbare Energien.
Für die Akzeptanz der tatsächlichen und auch der subjektiven Belastungen und Änderungen durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien, insbesondere hier durch die Windenergie, sind Information, Transparenz, Beteiligung und Teilhabe notwendig. Ein Verständnis für die notwendige Suffizienz in unserer Gesellschaft muss sich ebenfalls erst entwickeln und erfordert große Anstrengungen um die Bevölkerung mitzunehmen.
Die Energiewende muss als bestmöglicher, für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer Kompromiss jeweils bestmöglich soziale und wirtschaftliche Aspekte und Naturverträglichkeit berücksichtigen.
Dabei dürfen nicht nur die Interessen der gegenwärtigen und der folgenden Generation berücksichtigt werden, sondern es muss auch mit noch langfristigerer Vorsorge die Erhaltung großräumiger Funktionszusammenhänge und die Erhaltung von Ressourcen (Rohstoffe, Gestaltungsmöglichkeiten, größere und ungestörte Räume für Natur, Erholung und Tourismus und insbesondere auch die Erhaltung von Lebensraum- und Artenvielfalt) berücksichtigt werden.
Zur Berücksichtigung dieser Kriterien ist ausgehend vom Raumordnungsgesetz (ROG) insbesondere die Arbeit auf der Ebene der Regionalplanung unverzichtbar. Zusätzlich sind qualifizierte und transparente Vorgaben für die jeweiligen Ausbauziele der Regionen auf Landesebene zu erstellen.
Leider ist dieser zweite Entwurf in fast allen entscheidenden Kritikpunkten nahezu unverändert gegenüber dem ersten Entwurf.
Die überwiegende Übertragung des Ausbaus der Windenergie auf die Ebene der kommunalen Bauleitplanung kommt diesen Anforderungen nicht nach und führt dazu, dass die notwendige Lenkung zur Berücksichtigung der oben genannten Kriterien nicht ausreichend stattfinden wird.
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Dieser Entwurf ist ein Zeugnis von Unfähigkeit oder von Feigheit (der betroffenen Ministerien und der verantwortlichen Landesregierung) die notwendige Planung, Lenkung und Verteilung auf Landesebene zu leisten und für die Umsetzung auf der Ebene der Regionalplanung vorzugeben. Stattdessen entzieht sich die Landesregierung dieser Aufgabe und verlagert die Verantwortung mit rhetorischer Schönfärberei auf die Ebene der kommunalen Bauleitplanung.
Dies geschieht wohl wissend, dass auf dieser Ebene die Not der kommunalen Haushalte, die Personalsituation, die Entscheidungsgründe vieler Kommunalpolitiker nicht die notwendige, überregionale Lenkung bewirken. Auch die kommunalen Fachbehörden können nicht die eigentlich notwendigen Zeiträume für kommende Generationen (Ressourcen-, Art-, Lebensraumerhaltung, siehe oben) und wichtige überregionale Zusammenhänge in der Planung und Genehmigung korrigieren.
Im Ergebnis werden wir nahezu überall Windenergieanlagen bekommen, egal ob eine Region (in Relation zur überwiegenden Landesfläche) dafür geeignet ist oder nicht. Rendite wird kurz, eventuell noch mittelfristig die Lenkung bestimmen, Naturschutzargumente gehen fast völlig unter. Der Vogelzug ist durch diesen Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt und auch große, zusammenhängende Bereiche, wie beispielsweise der insgesamt wenig windhöfige Pfälzerwald, müssen (durch beispielsweise die Ausweisung als Vorranggebiet für Erholung, Tourismus und Naturschutz bei gleichzeitiger Ausschlussausweisung für Windenergieanlagen) vom Ausbau durch WEAs geschützt werden.
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Mit diesem Entwurf kommt die Landesentwicklungsplanung ihrer Aufgabe einer Planung und Lenkung auf Landesebene nicht nach, sondern entzieht sich ihr auf den überwiegenden Flächen von Rheinland-Pfalz.
Eine Planung und Genehmigung des Ausbaus der Windenergie auf der Ebene der kommunalen Bauleitplanung ohne die Lenkung durch die Regionale Raumordnungsplanung lehnen wir daher ab.
Daher wird dieser zweite Entwurf von uns abgelehnt.
Er wird nach unserer Überzeugung die gewünschte, langfristige Akzeptanz nicht bekommen und daher für die Ziele der Erneuerbaren Energien leider kontraproduktiv sein.
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Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Reincke
1. Vorsitzender des NABU Naturschutzbund Kaiserslautern und Umgebung
im NABU Rheinland-Pfalz e.V.