US-Hospital bei Weilerbach

US-Hospital bei Weilerbach

Stellungnahmen und Klage des NABU Kaisers­lautern als aner­kannter Natur­schutz­ver­band für eine Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung mit Alter­nativen­prüfung und für die Öffent­lich­keits­beteiligung

Logos: NABU und BUND

Es kam zu einer Klage

Der NABU hatte am 03.09.2012 einen Eilantrag gegen die vorzeitige Genehmigung von 47ha Waldfläche und Klage wegen der Nicht­durch­führung einer Umwelt­ver­träglichkeits­prüfung mit Öffent­lich­keits- und Verbands­beteiligung beim Ver­fahren für den Neubau eines US-Hospitals bei Weiler­bach eingereicht. Die Klage erfolgte gemeinsam mit dem Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND).

Diese Entscheidung hatten die Verant­wort­lichen beim NABU-Landes­verband Rheinland-Pfalz, beim NABU Weilerbach und beim NABU Kaiserslautern und Umgebung einstimmig nach einem sorgfältigen Meinungs­findungs­prozess getroffen. Es war uns nicht leicht gefallen. Für uns ist eine Klage die letzte Möglichkeit die Rechte des Naturschutzes einzufordern, wenn alle anderen Formen der Verfahrens­beteiligung ausgereizt sind. Dies war in diesem Vorgang leider der Fall, denn das Verteidigungs­ministerium hatte auf Antrag des US-Militärs in einem Bescheid am 02.08.2012 entschieden, dass mit den Bürgern der Region und den anerkannten Natur­schutz­verbänden erst gar nicht gesprochen werden sollte.

Der Naturschutzbund (NABU) hat satzungs­gemäß die Aufgabe sich für die Belange der Natur einzusetzen. Dafür haben die anerkannten Natur­schutz­verbände vom Gesetzgeber auf allen Ebenen (Land, Bund, EU) besondere Rechte. Im Gegenzug erwartet die Bevölkerung auch, dass wir unsere Aufgabe als Anwalt der Natur (im Rahmen unseres überwiegend ehren­amtlichen Engagements) bestmöglich wahrnehmen.

Naturschutzfachlich ist das gesamte Gelände als sehr bedeutsam anzusehen:

  • 10 Fledermausarten (alle RL)
  • 20 Libellenarten
  • Wildkatze, nachgewiesen 2 verschiedene, nicht verwandte Tiere, ein landes- und bundesweit bedeutender Wanderweg für die Wildkatze und somit für die Arterhaltung durch genetischen Austausch sehr wichtig
  • 62 Vogelarten, davon 4 Anhang 1 VSR, 50 Brutpaare, 7 potentielle Brutpaare, 4 Gast
  • 4 Reptilienarten: Mauereidechse, Zauneidechse, Waldeidechse, Blindschleiche
  • 8 Amphibienarten
  • 45 Tagfalterarten (23 RL)
  • 203 Nachtfalterarten (30 RL)

Es war zwar eine Umweltverträglichkeitsstudie gemacht worden, aber erst durch die eingereichte Klage haben Bürger und Öffent­lich­keit die Möglichkeit zur Einsicht in diese Unterlagen bekommen. Erwartungs­gemäß war diese Studie nicht voll­ständig, insbe­sondere die Problematik der Wildkatze hatte fast völlig gefehlt. Zudem ging es den Natur­schutz­ver­bänden auch darum durchzu­setzen, dass sich die beteiligten Behörden an die geltenden Umwelt­gesetze halten.


Die Naturschutzverbände haben den Eilantrag vor Gericht gewonnen

Am 20.11.2012 hatte das Verwaltungsgericht Neustadt in einem von BUND und NABU angestrengten Eilverfahren entschieden, dass der Verzicht auf eine Umwelt­ver­träglichkeits­prüfung mit Öffent­lich­keits­beteiligung für die Rodung von 47 ha Wald am geplanten Standort des neuen US-Hospitals bei Weilerbach rechtswidrig ist. Das Bundes­ver­teidigungs­ministerium hatte zu diesem rechtlich eindeutig begründeten Urteil keine Berufung eingelegt und seinen beklagten Bescheid zum Ausschluss der Öffentlich­keits­beteiligung und keine UVP durch­zuführen zurückgezogen.


Einleitung einer rechtmäßigen Umweltverträglichkeitsprüfung

Nachdem als Grund für den unrechtmäßigen Bescheid und während der Korrespondenz zur Klage vom Bundes­ver­teidigungs­ministerium permanent die Eile des Projektes betont wurde, dauerte es nach dem deutlichen Erfolg der Klage über­raschend fast 6 Monate, bis die Projektträger aktiv wurden und mit den Vor­bereitungen der not­wendigen UVP begannen.

Erst mit Einladung vom 18. Mai 2013 wurden die beim Bauvorhaben betroffenen Behörden (und erfreu­licher­weise auch die Natur­schutz­verbände) zu einem Scoping-Termin eingeladen. Dabei sollte unter Zusammen­arbeit aller Fach­behörden am 03.06.2013 beraten werden, was denn bei der Umwelt­ver­träglich­keits­prüfung für das gesamte Projekt (Hochbau, Strassenbau, Lärm, Staub, Bauabwicklung, ...) alles zu prüfen sei.

Da wir im ehrenamtlichen Naturschutz aufgrund anderer Termine (Beruf und Familie) nicht mit unseren Fachleuten vollständig dabei sein konnten, bekamen die Natur­schutz­ver­bände dankens­werter Weise die Möglich­keit innerhalb von zwei Wochen nach dem Scoping die aus ihrer Auffassung not­wendiger­weise zu unter­suchenden Sach­verhalte einzureichen.

Die Anforderungen des NABU vom 14.06.2013 für den Unter­suchungs­rahmen der UVP finden Sie bei den Downloads unten auf dieser Seite.


Verbesserungen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Durch die von uns auf dem Klageweg erreichte Durchführung von Öffentlich­keits­information und einer Umwelt­ver­träglichkeits­prüfung (UVP) wurde in 2013 eine UVP erstellt. Die Unter­suchungen, insbesondere aber auch die darin enthaltenen Berück­sichti­gungen und Aus­gleichs­maß­nahmen von Eingriffen und Verlusten für die Natur, waren nun weitaus besser, als die in 2012 vorgelegte Umwelt­verträglich­keits­studie.

Von Ende Oktober bis zum 12.12.2013 hatten nun die Bevölkerung, aber auch die Umwelt­ver­bände die Möglichkeit im Rahmen einer Stellung­nahme weitere Anmer­kungen, Lob, Kritik und Ver­besserungs­vor­schläge vorzu­tragen.

Wir, der NABU Rheinland-Pfalz e.V., haben das in Abstimmung mit den NABU-Gruppen NABU Kaiserslautern und Umgebung und NABU Weilerbach getan. Viele davon finden Sie in unserem Beitrag zum Scoping vom 14.06.2013.


Fazit

Als Fazit beurteilt der NABU Kaiserslautern die Ergebnisse aus Klage und Beteiligung positiv.

Da es zu keinem Zeitpunkt in unserer Absicht lag einen Hospital-Neubau grundsätzlich zu verhindern oder irgendwie gegen die Stationierung der amerikanischen oder NATO-Streitkräfte zu agieren, zählen nur die erreichten Verbesserungen für den Naturschutz:

  • Die Untersuchungen des vorher Vorhandenen wurde deutlich verbessert.
  • Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden deutlich verbessert.
  • Für die Wanderwege und den Lebensraum der Wildkatze wurden Ausgleichsmaßnahmen geplant und ein Monitoring der dort lebenden oder durchziehenden Wildkatzen beauftragt. Das Ergebnis steht allerdings noch aus (Stand 2019)! Dies wurde uns vom LBB Landstuhl bis heute nicht vorgelegt!
  • Eine insgesamt plausible Prüfung von Alternativen wurde gemacht und erklärt.
  • Die Information der Bevölkerung zum Eingriff und zum Vorhaben wurde erheblich besser.